VG München: Nachbarklage, Baugenehmigung für den Neubau eines Parkhauses mit unterirdischer Garage, Büro- und Gewerbenutzung, Gastronomie und Mobility-Hub, Anfechtung von Ausgangsgenehmigung und Einbeziehung, Änderungsgenehmigung, Aussetzung des Verfahrens wegen Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters bei Anordnung eines Zustimmungsvorbehalts (verneint), Bindungswirkung eines Vorbescheids (offen gelassen), Abgrenzung Neuzu, Einfügen nach dem Maß der baulichen Nutzung, Gebot der Rücksichtnahme, Abstandsflächen, Vorrang des Planungsrechts, Auslegung und Prüfungsmaßstab des Art. 6 Abs. 1 Satz 3 BayBO, Abweichung von den Abstandsflächenvorschriften
Urteil vom 11.11.2024 – M 8 K 22.3081